Montag, 13. März 2017

Gastbeitrag: Mietrecht: Wer zahlt die Reparatur der Jalousien?




Mietrecht: Wer zahlt die Reparatur der Jalousien?

Ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter sind Mängel.
Der Vermieter kommt beispielsweise in der Regel für die Instandsetzung einer Sonnenblende auf.

In einem Wohnungsübergabeprotokoll vom 28.Mai 2004 wurden uns unter anderem Jalousien ( Lamellen, wie sie in Arztpraxen oder Banken üblich sind) übergeben.

Diese Jalousien benötigen nun aber eine Reparatur. Die Eignerin der Wohnung ist allerdings nicht bereit, diese Reparatur zu übernehmen. Sie gibt an, die Vormieter hätten diese anbringen lassen. Dieser Vermerk steht aber nicht im Übergabeprotokoll.

Wer muss diese Reparatur übernehmen?

Nadja Wollangk: Sollte im Wohnungübergabeprotokoll oder im Mietvertrag nicht geregelt sein, welche Teile der Wohnung vom Vormieter sind und nicht als mit vermietet gelten, dann darf der Mieter davon ausgehen, dass die betreffenden Teile oder Einrichtungen zur Mietsache gehören.

Ebenfalls reichen unscharfe Klauseln im Mietvertrag, dass vom Vormieter eingebrachte Sachen oder Einrichtungen nicht zur vermieteten Sache gehören, für den Ausschluss nicht aus, da der Mieter nicht wissen kann, was vom Vermieter und was vom Vormieter ist.

In diesem Fall fällt die Instandsetzung in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters, da die Jalousien durch Abnutzung instandsetzungsbedürftig geworden sind. Der Vermieter muss dann zunächst unter Setzung einer Frist
zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden. Der Mieter ist nur für die Erneuerung oder Reparatur zuständig, wenn die Jalousien durch den Mieter infolge von Achtlosigkeit oder absichtlich demoliert oder zerstört wurden.

Ich rate daher dem Vermieter eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen.

Gastbeitrag von:
Anwältin für Mietrecht Berlin




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